AGB
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der VS RecruitingFabrik GmbH, Calwer Straße 7, 75394
Oberreichenbach (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistun-
gen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeich-
net), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus Mitarbeitergewinnung
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIE-
TER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen
Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AN-
BIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allge-
meinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung
verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des
Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIE-
TER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbean-
zeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entspre-
chende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. So-
weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekos-
ten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche
anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen
und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte
Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Wer-
bekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von
Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den
Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hie-
rauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der
Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags
steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbean-
zeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der
KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich, in Text-
form (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Pass-
wörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält,
an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot gel-
tende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung
gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate un-
mittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart -
jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt
- nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Ein-
richtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht
auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbre-
chen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht
auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämt-
liche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt ins-
besondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei
fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die ge-
samte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeit-
punkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen In-
formationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforder-
lich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen
und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergü-
tungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewähr-
leisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes
Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz-
recht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung
nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via
Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereit-
zuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Prob-
lemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlö-
sung bestmöglich mitzuwirken.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erst-
laufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbe-
ginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch zwei Monate nach Vertragsschluss. Die Fällig-
keit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die
vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der
jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt
wird.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich.
8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu er-
teilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskos-
ten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
mungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetz-
lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhal-
tung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen
arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen be-
ruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ver-
tragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags-
verhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertrau-
lich behandelt.
10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt ge-
wordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unter-
lagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungs-
pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Abnahme
11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Ab-
nahme verlangen.
11.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
12. Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheber-
rechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren
Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen
oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leis-
tungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Ver-
einbarung.
12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geisti-
gen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig
und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
12.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der
Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt
und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten
und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Wer-
beanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
14. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN zeitlich und örtlich unbeschränkt in jedem Medium zu Wer-
bezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. ge-
schützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Be-
wertungen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristi-
schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus
Verträgen ist Oberreichenbach.
15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,
die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Ver-
einbarung betrachtet.
15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige ver-
einbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der
ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen All-
gemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benach-
richtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN an-
genommen.
Stand: Juli 2022